- Gibt es mehrere Begünstigte, kann die Herabsetzung auch nur von einigen verlangt werden: Es ist nicht immer zwingend, alle zu verklagen.
- Sie erhalten aber nur, was zur Deckung des Fehlbetrags für die angegriffenen Verfügungen nötig ist: Der Anteil der nicht verklagten Begünstigten bleibt außen vor.
- Deshalb sollten Sie zuerst die vollständige Berechnung anstellen und dann entscheiden, wen Sie verklagen.
Aktualisiert am 19. Oktober 2026 (Übersetzung des italienischen Originals).
Das Problem
Oft hat der Verstorbene mehrere Schenkungen an verschiedene Personen gemacht, oder Schenkungen und ein Testament zugleich. Der Pflichtteil ist verletzt, aber wer ist „schuld“? Meist mehr als eine Person. Alle zu verklagen ist der vollständigste Weg, aber nicht immer zwingend.
Was passiert, wenn Sie nur einige verklagen
Das Gericht setzt nur die Verfügungen zugunsten derer herab, die im Verfahren sind, und nur für den Teil, den Sie brauchen. Der Teil des Fehlbetrags, der auf nicht verklagte Begünstigte zurückgeht, lässt sich von den Verklagten nicht zurückholen. Waren also die Güter der Nichtverklagten entscheidend, riskieren Sie, dass die Verletzung teilweise ungedeckt bleibt.
Die Reihenfolge zählt weiterhin
Zuerst werden die letztwilligen Zuwendungen herabgesetzt, dann die Schenkungen (Art. 555 des italienischen Zivilgesetzbuchs, c.c.): siehe den Leitfaden zur Reihenfolge der Herabsetzung. Wenn Sie einen Beschenkten verklagen, können Sie von ihm deshalb nicht verlangen, was zuerst den Begünstigten des Testaments abzunehmen wäre.
Häufige Fälle
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Einzelheiten beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Fall 1. Der Enkel und die Onkel. Ein Großvater hinterlässt seinen Enkeln durch Testament Immobilien im Wert ihres Anteils. Die anderen Kinder, die Onkel und Tanten der Enkel, hatten zu Lebzeiten Schenkungen erhalten. Der Enkel verklagt nur zwei der Onkel auf Herabsetzung. Er erreicht etwas, aber das Gericht beschränkt die Herabsetzung auf deren Anteil: Der Anteil der übrigen Onkel zählt nicht.
Fall 2. Vier Schenkungen, ein Beklagter. Eine Mutter hat im Lauf der Jahre drei Kindern und einem Enkel Schenkungen gemacht. Das vierte, ausgeschlossene Kind beschließt, nur den wohlhabendsten Bruder zu verklagen. Nach dem Verfahren merkt es, dass dieser Bruder allein nicht genügt, um den Fehlbetrag zu decken. Hätte es auch die anderen verklagt, wäre das Ergebnis vielleicht anders gewesen.
Die beste Lösung für Sie
- Wenn die Begünstigten wenige und zahlungsfähig sind: Meist ist es am besten, alle in einem einzigen Verfahren zu verklagen: Das ist der vollständigste Weg.
- Wenn eine einzige Person fast alles erhalten hat: Es kann genügen, nur gegen sie vorzugehen, nach einer genauen Berechnung.
- Wenn die Familienbeziehungen noch gut sind: Es lohnt sich, zuerst allen eine Einigung vorzuschlagen, auch denen, die Sie nicht verklagen wollen.
Was Sie jetzt tun sollten: Listen Sie alle Begünstigten mit Daten und Werten auf. Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Wie Avv. Fiorentino Sie begleiten kann
- Listet mit Ihnen alle Begünstigten auf und berechnet, wie viel von jedem nötig ist.
- Prüft, wen Sie verklagen und wen Sie zu einer Einigung einladen.
- Bereitet Aufforderung, Mediation und Klageschrift vor.
Häufige Fragen
Muss ich alle Begünstigten verklagen?
Nicht immer, aber wer nur einige verklagt, begrenzt das, was er zurückerhalten kann.
Kann ich gegen jemanden vorgehen, der vom Beschenkten gekauft hat?
Nach der Reform von 2025 bei Immobilien in der Regel nicht: siehe den Leitfaden zum Geldanspruch.
Kann ein anderer Pflichtteilsberechtigter verklagt werden?
Ja, wenn er mehr als seinen Anteil erhalten hat. Lassen Sie Ihren Fall von Ihrem Anwalt prüfen.
Wissen Sie nicht, wen Sie in einem Herabsetzungsverfahren verklagen sollen?
Die Kanzlei empfängt nach Terminvereinbarung in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14), in Rom und in Bari sowie online. Das Erstgespräch findet auf Italienisch statt.
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Quellen: Normattiva (amtliche italienische Gesetzesdatenbank), Zivilgesetzbuch Art. 554, 555, 563. Autor: Avv. Renato Giuseppe Fiorentino, Anwaltskammer Neapel. Informativer Text; er ersetzt keine Beratung zu Ihrem Fall. Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und vom Autor geprüft.
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