Springt der Verkäufer nach der Anzahlung ab, können Sie nach italienischem Recht das Doppelte der Anzahlung verlangen. Für schwere Baumängel haftet der Bauunternehmer bis zu zehn Jahre.
- Rechtsgrundlage: Art. 1385, 1667, 1669 und 2932 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice civile); Art. 696 und 696-bis der Zivilprozessordnung.
- Frist: gewöhnliche Mängel (Art. 1667) 60 Tage ab Entdeckung, schwere Mängel (Art. 1669) ein Jahr ab Entdeckung.
- Ort: Apulien, Kampanien oder Latium; Beratung in Bari, Neapel, Rom und online.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Häufiger Fall, in allgemeiner Form beschrieben: Namen, Orte und Einzelheiten beziehen sich nicht auf reale Personen oder Fälle.
Der Fall
Ein Ehepaar aus Deutschland unterschreibt in der Nähe von Bari einen Vorvertrag über ein renovierungsbedürftiges Haus und zahlt eine Anzahlung. Kurz vor dem Notartermin sagt der Verkäufer ab, weil er einen besseren Preis erhält. Ein anderes Haus, das das Paar bereits renovieren ließ, zeigt schon nach einem Jahr Risse.
Was das Gesetz sagt
Die Anzahlung kann als caparra confirmatoria vereinbart sein (Art. 1385 c.c.). Wer sie gegeben hat und vertragsbrüchig wird, verliert sie. Ist der Empfänger vertragsbrüchig, kann der andere vom Vertrag zurücktreten und das Doppelte der Anzahlung verlangen. Entscheidend ist, wie die Zahlung im Vorvertrag bezeichnet wurde. Statt zurückzutreten, kann man auch auf Erfüllung bestehen: Das Gericht kann die Eigentumsübertragung per Urteil ersetzen (Art. 2932 c.c.), sofern die Immobilie baurechtlich verkehrsfähig ist.
Bei gewöhnlichen Werkmängeln müssen Sie den Unternehmer innerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung anzeigen; die Klage verjährt in zwei Jahren ab Übergabe (Art. 1667 c.c.). Bei schweren Mängeln oder drohendem Einsturz haftet der Unternehmer nach Art. 1669 c.c. zehn Jahre ab Fertigstellung; die Anzeige muss innerhalb eines Jahres nach Entdeckung erfolgen, die Klage innerhalb eines weiteren Jahres.
Die beste Lösung für Sie
- Zuerst: Vorvertrag, Überweisungsbelege und Schriftverkehr zusammenstellen. Die Bezeichnung der Zahlung im Vertrag entscheidet.
- Beim Verkäufer, der abspringt: Meist ist eine schriftliche Aufforderung zur Erfüllung oder zum Rücktritt der richtige erste Schritt; danach kann die Anzahlung in doppelter Höhe gefordert werden.
- Bei Baumängeln: Mängel dokumentieren (Fotos, Gutachten eines Technikers) und innerhalb der Frist schriftlich anzeigen. Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren (accertamento tecnico preventivo, Art. 696 und 696-bis c.p.c.) lässt den Zustand durch einen Gerichtsgutachter festhalten, sodass Sie die Arbeiten anschließend mit einer anderen Firma fortsetzen können.
Was Sie jetzt tun sollten: Fristen notieren und nichts unterschreiben, was Rechte aufgibt. Kein Weg garantiert einen Erfolg.
Eine Abnahme oder Quittung ohne Vorbehalt unterschreiben, solange Mängel sichtbar sind, oder die Mängel von Dritten beheben lassen, bevor der Zustand dokumentiert ist. Danach sind Ihre Rechte deutlich schwächer.
- Vorvertrag, Kaufvertrag und Überweisungsbelege.
- Bauvertrag, Rechnungen und Baupläne.
- Fotos, Gutachten und Schriftverkehr zu den Mängeln.
- Kontaktdaten von Verkäufer, Makler, Bauleiter und Bauunternehmer.
Wie Sie Avv. Fiorentino unterstützen kann
- Prüft Vorvertrag und Anzahlung.
- Schreibt Aufforderung und Mängelanzeige.
- Vertritt Sie bei Bedarf vor Gericht.
Häufige Fragen
Bekomme ich immer das Doppelte zurück?
Nur wenn die Zahlung als caparra confirmatoria vereinbart war und der Verkäufer vertragsbrüchig ist. Das hängt vom Vertrag ab.
Gilt Art. 1669 auch für kleine Mängel?
Nein, er betrifft schwere Mängel an Gebäuden. Für gewöhnliche Mängel gilt Art. 1667 mit der kürzeren Frist.
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Die Kanzlei empfängt nach Terminvereinbarung in Neapel (P.zza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14), Rom (Via Giorgio Ribotta 21) und Bari (C.so Giuseppe Mazzini 61) sowie online.
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Quellen: italienisches Zivilgesetzbuch, Art. 1385, 1667, 1669 und 2932; Zivilprozessordnung, Art. 696 und 696-bis, Normattiva. Autor: Avv. Renato Giuseppe Fiorentino, Anwaltskammer Neapel. Allgemeine Information, keine Beratung zu Ihrem Fall. Dieser Text wurde mit Hilfe von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt.