Aktualisiert am 16. Oktober 2026
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Wer in Deutschland und in Italien gearbeitet hat, kann zwei Renten erhalten, eine je Land. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt auch nach Italien und verlangt jedes Jahr einen Lebensnachweis. Für den italienischen Teil stellen Sie in der Regel einen Antrag bei der INPS, dem italienischen Rentenversicherungsträger, im internationalen Verfahren für Zeiten in mehreren Staaten.
Den Überblick finden Sie im Leitfaden Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden.
In diesem Artikel
- So funktioniert es
- Lebensnachweis
- Praktische Schritte
- Häufiger Fall
- Die beste Lösung für Sie
- Häufige Fragen
- Offizielle Quellen
So funktioniert es
Die DRV zahlt mehr als 1,7 Millionen Renten ins Ausland, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich. Das nennt eine Meldung der DRV vom 2. Juni 2026.
Die Verordnung (EG) 883/2004 koordiniert die Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Staaten. Sie dient im Allgemeinen dazu, Zeiten aus mehreren Staaten zu berücksichtigen. Wie sie in Ihrem Fall wirkt, entscheiden die Träger: DRV und INPS. Für Anträge und Berechnungen kann ein Patronato (italienische Beratungsstelle für Sozialleistungen) helfen.
Lebensnachweis
Wer im Ausland lebt, muss jedes Jahr nachweisen, dass er lebt. Mit einigen Staaten läuft der Datenaustausch digital. Sonst kommt per Post die «Lebensbescheinigung», die Sie ausfüllen und zurücksenden.
Es gibt auch eine digitale Variante: Sie brauchen einen QR-Code, einen gültigen Ausweis und die App POSTIDENT. Antworten Sie nicht, kann sich die Zahlung verzögern oder unterbrochen werden. Reagieren Sie daher immer, innerhalb der Frist im Schreiben.
Praktische Schritte
- Erwerbsbiografie erfassen: Zeiten, Arbeitgeber, Länder.
- Versicherungsverlauf anfordern bei der DRV und beim INPS. Formulare und Wege nennen die Träger.
- Antrag stellen, wie vom Träger angegeben, in der Regel im Wohnsitzstaat. Fragen Sie im Zweifel beim INPS oder bei einem Patronato nach.
- Adresse mitteilen, auch bei Umzug. In Deutschland erreichen Sie das Servicetelefon der DRV unter 0800 1000 4800.
- Bescheide aufbewahren und Widerspruchsfristen notieren.
- Steuern: siehe den Artikel Deutsche Rente und Rückkehr nach Italien: Unterlagen und Besteuerung.
Die Kanzlei übernimmt keine Patronato-Arbeit und keine Rentenberechnungen. Sie berät zu den rechtlichen Fragen, etwa zu anfechtbaren Bescheiden.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Ein Arbeiter ging in den Achtzigerjahren nach Deutschland, arbeitete zwölf Jahre in einer Fabrik, kehrte nach Italien zurück und arbeitete dort zwanzig Jahre weiter. Er weiß nicht, ob er zwei Renten beantragen muss, bei wem, und ob sich die Zeiten zusammenzählen. Der erste Schritt: die Unterlagen beider Länder sammeln.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vorher: Erfassen Sie Ihre Erwerbsbiografie mit allen Zeiten in Deutschland und Italien und fordern Sie den Versicherungsverlauf bei DRV und INPS an.
Nachher: Stellen Sie den Antrag wie von den Trägern angegeben. Teilen Sie der DRV jeden Umzug mit und bewahren Sie die Bescheide samt Widerspruchsfristen auf.
Wenn Stelle oder Gegenseite nicht mitwirkt: Antwortet ein Träger nicht oder erscheint ein Bescheid falsch, kann die Kanzlei die rechtliche Seite prüfen, etwa anfechtbare Bescheide. Sie übernimmt keine Patronato-Arbeit und keine Rentenberechnungen.
Meist sinnvoll: Meist sinnvoll ist zuerst die vollständige Sammlung der Unterlagen beider Länder, weil darauf jeder Antrag und jede Prüfung aufbaut.
Das sollten Sie sofort tun
- Stellen Sie die Zeiten in Deutschland und Italien zusammen.
- Sammeln Sie die Schreiben von DRV und INPS samt Widerspruchsfristen.
- Prüfen Sie, ob Adresse und Lebensnachweis bei der DRV aktuell sind.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Sammeln Sie Rentenbescheide, Versicherungsverläufe und die erhaltene «Lebensbescheinigung».
- Lassen Sie mit der Kanzlei prüfen, welche Bescheide anfechtbar sind und bis wann; für Berechnungen brauchen Sie das Patronato.
- Halten Sie im Videogespräch die Unterlagen beider Länder nach Jahren geordnet bereit.
Häufige Fragen
Bekomme ich die deutsche Rente, wenn ich in Italien lebe?
Ja. Die DRV zahlt Renten nach Italien.
Muss ich jedes Jahr nachweisen, dass ich lebe?
Ja. Die DRV verlangt den Lebensnachweis jedes Jahr von allen, die im Ausland leben.
Wie beantrage ich die italienische Rente mit Zeiten in Deutschland?
In der Regel mit dem Antrag im internationalen Verfahren. Einzelheiten und Formulare finden Sie bei der INPS oder bei einem Patronato.
Zählen die Zeiten zusammen?
Die europäische Koordinierung dient im Allgemeinen dazu, Zeiten aus mehreren Staaten zu berücksichtigen. Wie das in Ihrem Fall wirkt, sagen DRV und INPS.
Wer besteuert die deutsche Rente?
Das hängt vom Wohnsitzstaat und vom Abkommen zwischen Italien und Deutschland ab. Siehe den Artikel Deutsche Rente und Rückkehr nach Italien: Unterlagen und Besteuerung.
Lesen Sie auch
- Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden
- Deutsche Rente und Rückkehr nach Italien: Unterlagen und Besteuerung
- Auto mit deutschem Kennzeichen in Italien
Offizielle Quellen
Eingesehene Seiten von Behörden; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Texte.
- Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland und Lebensnachweis
- Italienisches Außenministerium: Dienste für Italiener im Ausland (AIRE, Erbfälle, Personenstand)
Kontakt
Die Kanzlei sitzt in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das Erstgespräch kann per Videoanruf stattfinden. Die Kanzlei erbringt keine Steuerberatung; für Berechnungen ist ein Steuerberater nötig.
Informationstext, erstellt mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino.