Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Wer in der Schweiz und in Italien gearbeitet hat, erhält in der Regel von jedem Land eine Rente, in dem er mindestens ein Jahr Beiträge bezahlt hat. Nach den europäischen Regeln werden Zeiten für den Anspruch zusammengerechnet, aber jedes Land zahlt seinen Teil. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) hat beim Verlassen der Schweiz eigene Regeln.
Dieser Text gehört zum Ratgeber Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber.
In diesem Artikel
Welche Regeln gelten
Die Schweiz und die EU koordinieren die Sozialversicherungen im Freizügigkeitsabkommen. Das Abkommen vereinheitlicht die Systeme nicht, es koordiniert sie. Bevor Sie etwas unternehmen, klären Sie, in welches System jede Arbeitszeit fällt.
1. Säule: AHV und IV
Die AHV ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Wer in der Schweiz und in einem EU-Staat versichert war, erhält in der Regel von jedem Staat eine Teilrente, in dem er mindestens ein Jahr versichert war. Ist eine Zeit zu kurz, werden die Zeiten anderer Staaten für den Anspruch mitgezählt, der Betrag steigt aber nicht. AHV-Renten werden auch an Personen bezahlt, die in einem EU- oder EFTA-Staat leben. Ergänzungsleistungen werden nur in der Schweiz ausgerichtet.
2. Säule: Was passiert beim Verlassen der Schweiz
Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann sich die Austrittsleistung grundsätzlich bar auszahlen lassen (Art. 5 Freizügigkeitsgesetz, FZG). Zieht man in einen EU-Staat und ist dort obligatorisch versichert, darf der obligatorische Teil (das gesetzliche Minimum) nicht bar ausbezahlt werden (Art. 25f). Der Teil über dem gesetzlichen Minimum fällt nicht unter dieses Verbot.
Für Verheiratete und eingetragene Partner braucht die Barauszahlung die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Fehlt sie oder wird sie ohne triftigen Grund verweigert, kann das Zivilgericht angerufen werden.
Teilen Sie nicht mit, wie das Guthaben erhalten bleiben soll (Freizügigkeitskonto oder -police), überweist die Vorsorgeeinrichtung es innert zwei Jahren an die Auffangeinrichtung.
Italienische Rente
Die italienische Sozialversicherung INPS hat ein eigenes Verfahren für Personen mit Versicherungszeiten in mehreren Ländern, die Rentenanträge im «regime internazionale». Wo Sie den Antrag als in der Schweiz Wohnhafte oder Wohnhafter stellen und wie der italienische Anteil berechnet wird, fragen Sie vorher bei der INPS oder bei uns.
Die konkreten Schritte
- Erwerbsbiografie zusammenstellen. Arbeitgeber, Kantone und Jahre in Italien und der Schweiz.
- Auszug aus dem individuellen AHV-Konto verlangen. Er zeigt die bezahlten Beiträge.
- Pensionskassen ermitteln. Jeder Arbeitgeber kann eine andere haben.
- Das Austrittsguthaben nicht überstürzt beziehen. Klären Sie, ob der obligatorische Teil gesperrt ist und ob der Ehegatte zustimmen muss.
- Antrag beim zuständigen Land stellen. Die Verfahrensdetails stehen bei den Behörden.
- Steuern auf die ausländische Rente: Steuerberater fragen.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Ein Mann hat acht Jahre in Lugano und dann zwanzig Jahre in der Lombardei gearbeitet. Bei der Rückkehr nach Italien rät ihm ein Kollege, «die ganze 2. Säule zu beziehen». Ein Teil kann aber gesperrt bleiben, wenn er in Italien obligatorisch versichert ist. Vor der Unterschrift muss klar sein, was obligatorisch ist und was nicht und ob die Ehefrau zustimmen muss.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vor dem Wegzug. Der beste Weg ist, die Erwerbsbiografie zusammenzustellen und einen Auszug aus dem individuellen AHV-Konto zu verlangen. Meist lohnt es sich, das Austrittsguthaben nicht überstürzt zu beziehen, weil der obligatorische Teil gesperrt bleiben kann.
Nach dem Wegzug. Man stellt den Rentenantrag beim zuständigen Land, mit den Zeiten beider Staaten. Meist lohnt es sich, die Hinweise der Behörden genau zu lesen, weil jedes Land seinen Teil zahlt.
Wenn Kasse oder Ehegatte nicht mitwirken. Für die Barauszahlung braucht es die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Fehlt sie, kann das Zivilgericht angerufen werden. Geben Sie nichts an, geht das Guthaben innert zwei Jahren an die Auffangeinrichtung.
Das sollten Sie sofort tun
- Stellen Sie Arbeitgeber, Kantone und Jahre in Italien und der Schweiz zusammen.
- Ermitteln Sie die Pensionskassen und verlangen Sie den AHV-Auszug.
- Unterschreiben Sie keinen Antrag auf Barauszahlung, bevor klar ist, was obligatorisch ist.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Klären Sie, welche Teile der 2. Säule obligatorisch sind und welche nicht.
- Planen Sie früh die Zustimmung des Ehegatten ein und wissen Sie, was bei einer Weigerung möglich ist.
- Ordnen Sie die Unterlagen für den Rentenantrag mit Zeiten in mehreren Ländern.
Häufige Fragen
Erhalte ich die Schweizer Rente, wenn ich in Italien lebe?
AHV-Altersrenten werden auch an Personen bezahlt, die in einem EU- oder EFTA-Staat leben. Für Ihren Fall klären Sie Einzelheiten mit der zuständigen Ausgleichskasse.
Kann ich mir die AHV-Beiträge zurückerstatten lassen?
Für Italienerinnen und Italiener ist die Regel vor jedem Gesuch zu klären. Wenden Sie sich an die Schweizerische Ausgleichskasse oder an uns.
Kann ich die ganze 2. Säule beziehen?
Das hängt davon ab. Der obligatorische Teil darf nicht bar ausbezahlt werden, wenn Sie in einen EU-Staat ziehen und dort obligatorisch versichert sind.
Braucht es die Zustimmung des Ehegatten?
Ja, für die Barauszahlung braucht es die schriftliche Zustimmung. Fehlt sie, kann das Zivilgericht angerufen werden.
Was passiert, wenn ich nichts entscheide?
Die Vorsorgeeinrichtung überweist das Guthaben innert zwei Jahren an die Auffangeinrichtung.
Offizielle Quellen
Seiten offizieller Stellen, am 16. Oktober 2026 eingesehen.
- ahv-iv.ch – Soziale Sicherheit in der Schweiz (Merkblatt 890) – Teilrenten, Ergänzungsleistungen, Auffangeinrichtung
- fedlex.admin.ch – Freizügigkeitsgesetz (SR 831.42) – Art. 5 und 25f
- inps.it – Domanda di pensione in regime internazionale – Verfahren für Zeiten in mehreren Ländern (auf Italienisch)
Weiterlesen
- Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber (gesamter Ratgeber)
- Rückkehr aus der Schweiz nach Italien: AIRE, Zoll und Vorsorge
- Italienische Grenzgänger: Steuern, Abkommen von 2020 und Krankenversicherung
- In der Schweiz ausgesprochene Scheidung: so gilt sie in Italien
Die Kanzlei
Die Kanzlei ist in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das erste Gespräch kann per Videoanruf stattfinden. Für eine Beratung: WhatsApp oder Telefon 347 5264190.
Informationstext, mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino
Aktualisiert am 16. Oktober 2026