Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Seit dem 17. Juli 2023 ist das Abkommen Italien-Schweiz von 2020 in Kraft, es gilt ab dem 1. Januar 2024. Wer danach Grenzgänger wird, zahlt Steuern in der Schweiz und in Italien, mit Steuergutschrift. Wer es schon war, wird nur in der Schweiz besteuert. Für die Krankenversicherung gibt es ein Optionsrecht, das innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn auszuüben ist.
Dieser Text gehört zum Ratgeber Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber.
In diesem Artikel
Wer ist Grenzgänger
Das neue Abkommen verlangt drei Dinge. Steuerlicher Wohnsitz in einer Gemeinde höchstens 20 km von der Grenze. Unselbständige Arbeit im Grenzgebiet des anderen Staates. Grundsätzlich tägliche Rückkehr an den Wohnort.
Grenzgebiete sind Graubünden, Tessin und Wallis in der Schweiz sowie Lombardei, Piemont, Aostatal und die Provinz Bozen in Italien. Der Status geht nicht verloren, wenn die Rückkehr aus beruflichen Gründen an bis zu 45 Tagen pro Kalenderjahr ausfällt. Wird die Grenze überschritten, geht der Status für dieses Jahr verloren.
Alte und neue Grenzgänger
- Alte Grenzgänger: wer zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 Grenzgänger war. Sie werden nur in der Schweiz besteuert, wenn der Arbeitgeber die Quellensteuer abgeführt hat.
- Neue Grenzgänger: wer den Status nach dem 17. Juli 2023 erhält. Die Schweizer Quellensteuer beträgt 80 % der ordentlichen Sätze. Italien besteuert das Einkommen und rechnet die Schweizer Steuer an.
Freibetrag und Homeoffice
Nach dem Rundschreiben 25/E von 2023 der italienischen Steuerbehörde beträgt der italienische Freibetrag für Grenzgänger ab 2024 10 000 Euro. Fragen Sie einen Steuerberater, ob er sich geändert hat.
Das Protokoll zum Homeoffice ist seit dem 9. Februar 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2024. Grenzgänger dürfen bis zu 25 % der Arbeitszeit von zu Hause arbeiten, ohne dass sich die Steuerregeln ändern.
Krankenversicherung
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, sind in der Regel in der Schweiz versichert. Wer in Italien wohnt, hat ein Optionsrecht und kann im System des Wohnstaates bleiben. Wer nicht in der Schweiz versichert sein will, muss innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn bei der Behörde des Arbeitskantons ein Gesuch um Befreiung einreichen.
Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit gilt eine «stillschweigende» Option nicht. Es braucht einen förmlichen Antrag.
Die konkreten Schritte
- Status prüfen. Wohngemeinde, Arbeitsbeginn, Tage ausserhalb.
- Unterlagen aufbewahren. Vertrag, Lohnabrechnungen, Quellensteuer-Bescheinigungen.
- Versicherung innert drei Monaten klären. Fragen Sie die kantonale Behörde nach dem Gesuch um Befreiung.
- Homeoffice-Tage notieren. So belegen Sie die 25 %-Grenze.
- Berechnungen vom Steuerberater machen lassen. Die Kanzlei bietet keine Steuerberatung an, sie betreut die rechtliche Seite der Dokumente.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Eine Frau aus Varese arbeitet seit September 2023 in einer Tessiner Firma. Sie hält sich für eine «alte Grenzgängerin», weil Kolleginnen es sind. Ihren Vertrag hat sie nach dem 17. Juli 2023 unterschrieben, sie gehört also zu den neuen Grenzgängern. Die Befreiung von der Schweizer Krankenkasse hat sie nicht innert drei Monaten beantragt. Nun fragt sie, ob sie noch wechseln kann. Zuerst muss geklärt werden, welchen Status sie hat und was rechtzeitig getan wurde.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vor Arbeitsbeginn. Der beste Weg ist, den Status zu prüfen: Wohngemeinde, Arbeitsbeginn, Tage ausserhalb. Meist lohnt es sich, das sofort zu tun, weil die Wahl bei der Krankenversicherung eine Frist von drei Monaten hat.
Nach Arbeitsbeginn. Man prüft, ob das Gesuch um Befreiung innert drei Monaten bei der Behörde des Arbeitskantons eingereicht wurde. Fragen Sie die kantonale Behörde, wie das Gesuch gestellt wird. Eine «stillschweigende» Option gilt nicht.
Wenn die Behörde nicht mitwirkt oder die Frist abgelaufen ist. Sammeln Sie Vertrag, Lohnabrechnungen und Quellensteuer-Bescheinigungen. Mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, was rechtzeitig getan wurde.
Das sollten Sie sofort tun
- Prüfen Sie das Datum Ihres Arbeitsbeginns: Nach dem 17. Juli 2023 sind Sie neue Grenzgängerin oder neuer Grenzgänger.
- Fragen Sie die kantonale Behörde nach dem Gesuch um Befreiung von der Schweizer Versicherung.
- Notieren Sie Ihre Homeoffice-Tage und bewahren Sie Vertrag, Lohnabrechnungen und Bescheinigungen auf.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Klären Sie anhand der Arbeitsunterlagen, ob Sie als alter oder neuer Grenzgänger gelten.
- Prüfen Sie, was innert der drei Monate für die Krankenversicherung getan wurde.
- Ordnen Sie die rechtliche Seite der Dokumente; die Steuerberechnung überlassen Sie einem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie wird man alter Grenzgänger?
Man musste zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 Grenzgänger sein, und der Arbeitgeber musste die Quellensteuer in der Schweiz abgeführt haben.
Was passiert, wenn ich zu viele Tage zu Hause arbeite?
Über der vereinbarten Grenze können sich die Steuerregeln ändern. Die Grenze liegt bei 25 % der Arbeitszeit, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.
Kann ich die italienische Krankenversicherung wählen?
Wer das Optionsrecht hat, muss es mit einem förmlichen Gesuch bei der Behörde des Arbeitskantons innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn ausüben.
An wie vielen Tagen darf ich nicht nach Hause fahren?
Aus beruflichen Gründen an bis zu 45 Tagen pro Kalenderjahr, laut dem Schweizer Faktenblatt.
Wer rechnet die Steuern aus?
Ein Steuerberater. Die Kanzlei betreut die rechtliche und dokumentarische Seite.
Offizielle Quellen
Seiten offizieller Stellen, am 16. Oktober 2026 eingesehen.
- estv.admin.ch – Faktenblatt und FAQ zum neuen Abkommen – Daten, alte und neue Grenzgänger, 80 %, 45 Tage (auf Italienisch)
- agenziaentrate.gov.it – Rundschreiben Nr. 25/E vom 18.8.2023 – Definition, Grenzgebiete, Freibetrag von 10 000 Euro (auf Italienisch)
- admin.ch – Telearbeit: dauerhafte Steuerregeln in Kraft – 25 %, in Kraft seit 9. Februar 2026, gilt ab 1. Januar 2024 (auf Italienisch)
- bag.admin.ch – Krankenversicherung der Grenzgänger – Option, drei Monate, stillschweigende Option
Weiterlesen
- Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber (gesamter Ratgeber)
- Renten: AHV, Pensionskasse und italienische Rente
- Rückkehr aus der Schweiz nach Italien: AIRE, Zoll und Vorsorge
Die Kanzlei
Die Kanzlei ist in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das erste Gespräch kann per Videoanruf stattfinden. Für eine Beratung: WhatsApp oder Telefon 347 5264190.
Informationstext, mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino
Aktualisiert am 16. Oktober 2026