Aktualisiert am 16. Oktober 2026
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Ein deutsches Scheidungsurteil gilt in Italien nicht automatisch. Für die Eintragung braucht es eine Bescheinigung des deutschen Gerichts nach den EU-Verordnungen und einen Antrag beim Konsulat oder bei der Gemeinde. Die Bescheinigung hängt vom Datum der Entscheidung ab: Für Urteile ab dem 1. August 2022 gilt die Verordnung (EU) 2019/1111.
Den Überblick finden Sie im Leitfaden Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden.
In diesem Artikel
- Was nötig ist, je nach Datum
- Wer holt die Unterlagen
- Praktische Schritte
- Häufiger Fall
- Die beste Lösung für Sie
- Häufige Fragen
- Offizielle Quellen
Was nötig ist, je nach Datum
Das italienische Generalkonsulat in Frankfurt unterscheidet drei Fälle, je nach Datum des Urteils.
- Ältere Urteile: nötig sind das Urteil im Original oder als beglaubigte Kopie, eine vollständige Übersetzung ins Italienische durch einen amtlichen Übersetzer, ein Antrag, eine Erklärung und ein Ausweis.
- Mittlerer Zeitraum: genügt eine Bescheinigung des Gerichts (Amtsgericht) nach der damals geltenden europäischen Verordnung. Das ganze Urteil muss nicht eingereicht werden.
- Ab dem 1. August 2022: nötig ist die Bescheinigung des deutschen Gerichts nach der Verordnung (EU) 2019/1111.
Die Konsulatsleitfäden nennen die Grenzdaten zwischen den ersten beiden Fällen nicht einheitlich. Prüfen Sie daher das Datum Ihres Urteils mit dem Konsulat oder der Kanzlei, bevor Sie Unterlagen bestellen.
Wer holt die Unterlagen
Deutsche Urteile gelangen nicht von selbst an das Konsulat. Der Betroffene muss sie anfordern. Das Konsulat leitet sie dann an die Gemeinden weiter. Im AIRE Eingetragene wenden sich an ihre Gemeinde. Entscheidungen aus Nicht-EU-Staaten folgen anderen Regeln, mit Legalisation.
Praktische Schritte
- Beim Gericht das Urteil mit Rechtskraftzeugnis (Bescheinigung, dass das Urteil rechtskräftig ist) und die richtige Bescheinigung anfordern.
- Datum prüfen und die passende Dokumentenliste wählen.
- Antrag, Erklärung und Ausweis vorbereiten.
- Vollständig senden an das zuständige Konsulat oder die italienische Gemeinde. Das Konsulat Frankfurt gibt bei Geburten an, dass unvollständige Anträge nicht weitergeleitet werden. Verfahren Sie bei Scheidungen ebenso.
- Kontrollieren, ob der Vermerk in der italienischen Heiratsurkunde erscheint.
- Kopie aufbewahren für Unterhalt, Erbfall und neue Heirat.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Zwei italienische Eheleute in München haben in Italien geheiratet und lassen sich vor einem deutschen Gericht scheiden. Danach denkt jeder, der andere informiere die Gemeinde. Jahre später will einer in Italien wieder heiraten und stellt fest, dass er in den italienischen Registern noch als verheiratet geführt wird. Die europäische Bescheinigung hätte man sofort beantragen können.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vorher: Fordern Sie beim Gericht sofort nach dem Urteil das Urteil mit Rechtskraftzeugnis und die passende Bescheinigung an.
Nachher: Prüfen Sie das Datum des Urteils, bereiten Sie den Antrag mit Erklärung und Ausweis vor und senden Sie ihn an das Konsulat oder die italienische Gemeinde. Danach kontrollieren Sie den Vermerk in der italienischen Heiratsurkunde.
Wenn Stelle oder Gegenseite nicht mitwirkt: Reagiert die Stelle nicht oder fehlt der Vermerk, fragen Sie schriftlich nach dem Stand und senden Sie die Unterlagen erneut.
Meist sinnvoll: Meist sinnvoll ist, die Bescheinigung sofort nach dem Urteil zu beantragen, solange die Akte noch offen ist, statt Jahre zu warten.
Das sollten Sie sofort tun
- Notieren Sie das Datum des Urteils.
- Fordern Sie Urteil, Rechtskraftzeugnis und europäische Bescheinigung beim Gericht an.
- Bereiten Sie Antrag, Erklärung und Ausweis vor.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Sammeln Sie Urteil, Rechtskraftzeugnis, Gerichtsbescheinigung und Ausweis.
- Lassen Sie mit der Kanzlei das Datum des Urteils und die passende Bescheinigung prüfen.
- Halten Sie im Videogespräch die italienische Heiratsurkunde und das deutsche Urteil bereit.
Häufige Fragen
Gilt das deutsche Urteil sofort in Italien?
Es gilt nicht automatisch und ist einzutragen, so das Generalkonsulat Frankfurt.
Welche Bescheinigung brauche ich?
Das hängt vom Datum des Urteils ab. Für Urteile ab dem 1. August 2022 ist es die Bescheinigung nach der Verordnung (EU) 2019/1111.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim zuständigen Konsulat oder bei der italienischen Gemeinde.
Brauche ich eine Übersetzung?
Bei mehrsprachigen europäischen Bescheinigungen in der Regel nicht. Bei älteren Urteilen verlangt das Konsulat die vollständige Übersetzung. Prüfen Sie den Einzelfall.
Was ist mit Kindern und Unterhalt?
Dafür gelten eigene Regeln. Siehe den Artikel Kindesunterhalt zwischen Deutschland und Italien.
Lesen Sie auch
- Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden
- Kindesunterhalt zwischen Deutschland und Italien
- Doppelte Staatsangehörigkeit Italien und Deutschland
Offizielle Quellen
Eingesehene Seiten von Behörden; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Texte.
- Italienisches Generalkonsulat Frankfurt: Personenstand
- Italienische Botschaft Berlin: Leitfäden zu konsularischen Diensten und zum Erbfall
Kontakt
Die Kanzlei sitzt in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das Erstgespräch kann per Videoanruf stattfinden.
Informationstext, erstellt mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino.