Aktualisiert am 16. Oktober 2026
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Lebt ein Elternteil in Deutschland und zahlt keinen Unterhalt für die Kinder in Italien (oder umgekehrt), gibt es europäische Wege zur Durchsetzung. Die Verordnung (EU) 4/2009 sieht die Zusammenarbeit von Zentralen Behörden vor. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Zentrale Behörde.
Den Überblick finden Sie im Leitfaden Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden.
In diesem Artikel
- Was ist Unterhalt und wer hilft
- Praktische Schritte
- Häufiger Fall
- Die beste Lösung für Sie
- Häufige Fragen
- Offizielle Quellen
Was ist Unterhalt und wer hilft
«Unterhalt» ist die Zahlung, die Kindern oder dem Ehegatten zusteht, damit der Lebensbedarf gedeckt ist.
Das BfJ hilft, Unterhalt gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen, wenn der Schuldner im Ausland lebt. Dafür erhebt es keine Gebühren. Die Hilfe gilt nur gegenüber Staaten, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen. Die Verordnung heißt dort EG-UntVO.
Wer in Italien lebt, sollte zuerst klären, an welche Behörde er sich wendet. Jeder Staat hat seine eigene Zentrale Behörde, und der Weg hängt davon ab, wo Gläubiger und Schuldner leben. Tun Sie das, bevor Sie Unterlagen versenden.
Praktische Schritte
- Unterlagen sammeln: Titel (Urteil, Vereinbarung, Trennungsurkunde) und Anschrift des Schuldners.
- Ausbleibende Zahlungen mit Kontoauszügen belegen.
- Zuständigkeit klären: Wohnort des Berechtigten und des Schuldners.
- Entscheiden: Zentrale Behörde oder Gericht.
- Übersetzungen besorgen, wenn verlangt.
- Titel anpassen, wenn sich das Einkommen geändert hat.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Eine Mutter lebt in Neapel mit zwei Kindern. Der Vater ist nach Düsseldorf gezogen und zahlt seit der Trennung nicht mehr. Es gibt ein italienisches Urteil über den Unterhalt. Sie fragt, ob sie in Deutschland neu beginnen muss. Zuerst ist zu klären, ob der italienische Titel mit den europäischen Instrumenten in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden kann.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vorher: Sammeln Sie den Titel (Urteil, Vereinbarung) und die Anschrift des Schuldners und belegen Sie ausbleibende Zahlungen mit Kontoauszügen.
Nachher: Entscheiden Sie zwischen Zentraler Behörde und Gericht. Hat sich das Einkommen geändert, passen Sie den Titel an.
Wenn Stelle oder Gegenseite nicht mitwirkt: Zahlt der Schuldner nicht und antwortet er nicht, klären Sie den passenden europäischen Weg und bereiten Sie die Unterlagen mit den verlangten Übersetzungen vor.
Meist sinnvoll: Meist sinnvoll ist zuerst die Klärung, ob der vorhandene Titel mit den europäischen Instrumenten anerkannt und vollstreckt werden kann, damit Sie nicht unnötig neu beginnen.
Das sollten Sie sofort tun
- Stellen Sie Titel und Anschrift des Schuldners zusammen.
- Belegen Sie ausbleibende Zahlungen mit Kontoauszügen.
- Prüfen Sie, ob Übersetzungen nötig sind.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Führen Sie eine Liste der ausbleibenden Zahlungen mit Datum und Betrag.
- Legen Sie Urteil oder Vereinbarung griffbereit ab, samt jeder bekannten Anschrift des Schuldners.
- Lassen Sie mit der Kanzlei Zuständigkeit und Weg klären: Zentrale Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen
Wer hilft bei der Durchsetzung im Ausland?
Die Zentralen Behörden nach der europäischen Verordnung. In Deutschland ist das das BfJ.
Kostet das BfJ etwas?
Das BfJ gibt auf seiner Website an, dass es für diese Tätigkeit keine Gebühren erhebt.
Gilt das italienische Urteil in Deutschland?
Das hängt von den europäischen Instrumenten ab, die im Fall gelten. Prüfen Sie das, bevor Sie handeln.
Kann ich aus Italien handeln?
In der Regel ja, aber der richtige Weg ist zu wählen: Zentrale Behörde oder Gericht. Klären Sie das vorab.
Und für in Deutschland geborene Kinder?
Für den Unterhalt gelten dieselben Regeln. Zur Staatsangehörigkeit siehe den Artikel Doppelte Staatsangehörigkeit Italien und Deutschland.
Lesen Sie auch
- Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden
- Scheidung in Deutschland: Anerkennung in Italien
- Pflichtteil in Deutschland und «legittima» in Italien
Offizielle Quellen
Eingesehene Seiten von Behörden; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Texte.
- Bundesamt für Justiz: Zentrale Behörde für Auslandsunterhalt
- Italienische Botschaft Berlin: Leitfäden zu konsularischen Diensten und zum Erbfall
Kontakt
Die Kanzlei sitzt in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das Erstgespräch kann per Videoanruf stattfinden.
Informationstext, erstellt mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino.