Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Schweiz lässt die Doppelbürgerschaft zu: Wer den Schweizer Pass erhält, verliert die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht. Für Italien gilt seit dem 16. August 1992: Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt nicht zum Verlust der italienischen, ausser bei förmlichem Verzicht. Die ordentliche Einbürgerung setzt in der Regel zehn Jahre Wohnsitz und die Niederlassungsbewilligung C voraus.
Dieser Text gehört zum Ratgeber Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber.
In diesem Artikel
Ordentliche Einbürgerung
Nötig sind die Niederlassungsbewilligung (C) und mindestens zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren. Die Zeit zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählt doppelt, es braucht aber mindestens sechs tatsächliche Jahre. Einige Kantone verlangen zwei bis fünf Jahre in der Gemeinde oder im Kanton.
Das Gesuch geht an die Wohnsitzgemeinde oder den Wohnsitzkanton, in der Regel mit einem Gespräch. Verlangt werden Sprachkenntnisse und Integration.
Erleichterte Einbürgerung
Sie betrifft unter anderem Ehegatten oder Kinder einer Schweizer Person. Das Gesuch geht an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Wer im Ausland lebt, wendet sich an die Schweizer Vertretung.
Was Italien sagt
Nach dem Gesetz 91/1992 (Art. 11) führt der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit seit dem 16. August 1992 nicht zum Verlust der italienischen, ausser bei förmlichem Verzicht. Davor sah das Gesetz von 1912 den Verlust vor.
Das Konsulat Paris erwähnt auch das Strassburger Übereinkommen von 1963 über Mehrstaatigkeit, das diese Regel in einigen Fällen begrenzt. Ob und wie es für die Schweiz gilt, prüfen Sie vor dem Gesuch.
Praktische Folgen
- AIRE: Sie bleiben eingetragen, solange Sie in der Schweiz wohnen.
- Erbfall: Wird eine ausländische Person Schweizerin, gilt die Wahl des Heimatrechts im Testament nach dem IPRG (Art. 90) nicht mehr. Siehe den Artikel zur Erbschaft.
- Unterlagen: Für die italienischen Register braucht es in der Regel Urkunden mit Apostille und Übersetzung. Fragen Sie die Stelle, die sie entgegennimmt.
- Kinder: Kinder können zwei Staatsangehörigkeiten haben.
Die konkreten Schritte
- Voraussetzungen prüfen: Bewilligung, Wohnsitzjahre, Sprache.
- Formular bei Gemeinde oder Kanton verlangen.
- Unterlagen aus Italien beschaffen: Geburtsurkunde, Zivilstand, wenn verlangt mit Apostille und Übersetzung.
- Nach der Einbürgerung das zuständige Konsulat fragen, ob und wie Sie die neue Staatsangehörigkeit melden.
- Testament anpassen, wenn Sie italienisches Recht gewählt hatten.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Ein Italiener lebt seit achtzehn Jahren in Luzern. Er hat die Bewilligung C und möchte den Schweizer Pass. Er fürchtet, den italienischen zu verlieren. Nach italienischem Recht geht die Staatsangehörigkeit in der Regel nicht ohne förmlichen Verzicht verloren. Er hat aber ein Testament, das italienisches Recht wählt, und diese Wahl kann nach der Einbürgerung nicht mehr gelten.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vor dem Gesuch. Der beste Weg ist, die Voraussetzungen zu prüfen: Bewilligung C, Wohnsitzjahre und Sprache. Meist lohnt es sich, auch das Testament anzuschauen, weil die Wahl des italienischen Rechts nach der Einbürgerung nicht mehr gelten kann.
Nach der Einbürgerung. Man fragt das Konsulat, wie die neue Staatsangehörigkeit zu melden ist, und prüft die eigenen Urkunden. Meist lohnt es sich, das Testament anzupassen, wenn italienisches Recht gewählt war.
Wenn das Amt nicht mitwirkt. Verlangen Sie das Formular bei der Gemeinde oder beim Kanton und beschaffen Sie die Unterlagen aus Italien. Zu Meldungen ans Konsulat fragen Sie direkt das zuständige Konsulat.
Das sollten Sie sofort tun
- Prüfen Sie Bewilligung C, Wohnsitzjahre und Sprachkenntnisse.
- Suchen Sie das Testament und prüfen Sie, ob es italienisches Recht wählt.
- Besorgen Sie Geburtsurkunde und Zivilstandsunterlagen, wenn verlangt mit Apostille und Übersetzung.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Prüfen Sie Ihr Testament, bevor Sie das Gesuch einreichen: Eine Wahl des italienischen Rechts kann nach der Einbürgerung nicht mehr gelten.
- Beschaffen Sie die italienischen Urkunden früh, wenn verlangt mit Apostille und Übersetzung.
- Fragen Sie nach der Einbürgerung das zuständige Konsulat, was Sie melden müssen.
Häufige Fragen
Verliere ich die italienische Staatsangehörigkeit, wenn ich Schweizer werde?
In der Regel nicht, ausser bei förmlichem Verzicht, laut Konsulat Paris.
Erlaubt die Schweiz die Doppelbürgerschaft?
Ja, ausser wenn der Herkunftsstaat sie nicht akzeptiert.
Nach wie vielen Jahren kann ich das Gesuch stellen?
In der Regel nach zehn Jahren Wohnsitz, mit Bewilligung C. Einige Kantone verlangen zusätzliche Wohnsitzzeiten.
Was ändert sich beim Testament?
Die früher getroffene Wahl des Heimatrechts kann nicht mehr gelten (Art. 90 IPRG).
Muss ich dem Konsulat etwas melden?
Fragen Sie das zuständige Konsulat direkt, was es verlangt.
Offizielle Quellen
Seiten offizieller Stellen, am 16. Oktober 2026 eingesehen.
- ch.ch – Gesuch um ordentliche oder erleichterte Einbürgerung – Voraussetzungen, Gesuch, Doppelbürgerschaft
- consparigi.esteri.it – Perdita e riacquisto della cittadinanza – Art. 11 Gesetz 91/1992, Strassburger Übereinkommen (auf Italienisch)
- fedlex.admin.ch – IPRG (SR 291) – Art. 90
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Die Kanzlei
Die Kanzlei ist in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das erste Gespräch kann per Videoanruf stattfinden. Für eine Beratung: WhatsApp oder Telefon 347 5264190.
Informationstext, mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino
Aktualisiert am 16. Oktober 2026