Aktualisiert am 16. Oktober 2026
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Lebte der Verstorbene dauerhaft in Deutschland, gilt in der Regel deutsches Recht, auch für Vermögen in Italien, es sei denn, das Testament wählt italienisches Recht. In Deutschland weist der Erbschein die Erben aus. Für die EU-Staaten gibt es das Europäische Nachlasszeugnis. Dazu kommen italienische Pflichten für das Vermögen in Italien.
Den Überblick finden Sie im Leitfaden Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden.
In diesem Artikel
- Welches Recht gilt
- Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
- Praktische Schritte
- Häufiger Fall
- Die beste Lösung für Sie
- Häufige Fragen
- Offizielle Quellen
Welches Recht gilt
Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 für grenzüberschreitende Erbfälle. Entscheidend ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen.
Nach Artikel 21 unterliegt der gesamte Erbfall dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bestand eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat, gilt dessen Recht.
Nach Artikel 22 kann jede Person das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Wahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich eindeutig aus ihr ergeben.
Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
Der Erbschein ist der deutsche Nachweis der Erbenstellung. Sie beantragen ihn beim Nachlassgericht (einer Abteilung des Amtsgerichts), wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland lag. Nötig sind das Originaltestament oder, ohne Testament, Geburts- und Heiratsurkunden im Original sowie die Sterbeurkunde. Die Angaben werden an Eides statt gemacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein einheitliches Dokument für die EU-Staaten. Nach dem Leitfaden der italienischen Botschaft in Berlin stellt es in Italien ein Notar aus. Für die Eintragung von Grundstücken in die italienischen Register genügt es allein nicht. Fragen Sie vorab bei der Stelle nach, was sie akzeptiert.
Praktische Schritte
- Sterbeurkunde. Das Standesamt leitet sie an das italienische Konsulat zur Eintragung weiter.
- Testament suchen. Konsulate können Testamente aufnehmen, ersetzen aber nicht das deutsche Gericht.
- Anwendbares Recht klären: gewöhnlicher Aufenthalt und mögliche Rechtswahl im Testament.
- Erbnachweis: Erbschein für Deutschland; Nachlasszeugnis oder notarielle Urkunden für Italien.
- Vermögen in Italien. Nach dem Botschaftsleitfaden ist die Erbschaftserklärung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Erbfall elektronisch einzureichen. Die Katasterumschreibung folgt binnen dreißig Tagen nach der Erklärung. Klären Sie die Fristen im Einzelfall mit einem Steuerberater (in Italien: Commercialista) oder mit der Kanzlei.
- Konten in Deutschland. Die Bank handelt meist erst nach Vorlage des Erbscheins und des Steuernachweises.
Erbschaftsteuer und Berechnungen gehören zu einem Steuerberater. Die Kanzlei behandelt die rechtlichen und dokumentarischen Fragen.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Ein Italiener lebt seit dreißig Jahren in Stuttgart. Er stirbt ohne Testament. Er hinterlässt zwei Kinder, ein Konto in Deutschland und das Familienhaus in Apulien. Die Kinder wissen nicht, ob deutsches oder italienisches Recht gilt und welche Unterlagen Bank und Katasteramt verlangen. Zuerst ist zu klären, wo der gewöhnliche Aufenthalt lag. Danach entscheidet sich, welche Urkunden in Deutschland und welche in Italien nötig sind.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vorher: Prüfen Sie, wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, und suchen Sie das Testament samt möglicher Rechtswahl.
Nachher: Besorgen Sie den Erbnachweis: Erbschein für Deutschland, Nachlasszeugnis oder notarielle Urkunden für Italien. In Italien folgt die Erbschaftserklärung mit den oben genannten Fristen.
Wenn Stelle oder Gegenseite nicht mitwirkt: Die deutsche Bank handelt meist erst nach dem Erbschein. Das Konsulat kann ihn nicht ersetzen. Fragen Sie die Bank schriftlich, welche Urkunden genau verlangt werden.
Meist sinnvoll: Meist sinnvoll ist zuerst die Klärung des anwendbaren Rechts, weil davon abhängt, welche Urkunden in Deutschland und welche in Italien nötig sind.
Das sollten Sie sofort tun
- Suchen Sie das Testament und prüfen Sie, ob es italienisches Recht wählt.
- Besorgen Sie die Sterbeurkunde und, ohne Testament, Geburts- und Heiratsurkunden im Original.
- Notieren Sie die Frist für die italienische Erbschaftserklärung.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Legen Sie eine Mappe an: Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden, Testament, Kontoauszüge, Grundbuch- oder Katasterangaben.
- Fragen Sie die Bank vorab, welche Nachweise sie für Konten in Deutschland verlangt.
- Notieren Sie die italienische Frist für die Erbschaftserklärung sofort im Kalender.
Häufige Fragen
Brauche ich den Erbschein auch für Vermögen in Italien?
Für die deutsche Bank in der Regel ja. In Italien sind meist andere Urkunden nötig, etwa die Erbschaftserklärung und notarielle Urkunden. Fragen Sie vorab bei Stelle oder Notar nach.
Wer stellt das Nachlasszeugnis in Italien aus?
Nach dem Leitfaden der italienischen Botschaft in Berlin ein Notar.
Kann ich im Testament italienisches Recht wählen?
Ja. Nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 können Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen, ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen.
Wie lange habe ich für die italienische Erbschaftserklärung?
Der Botschaftsleitfaden nennt zwölf Monate ab dem Erbfall. Prüfen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater oder der Kanzlei.
Hilft das Konsulat beim Erbschein?
Die Aufgaben der Konsulate im Erbrecht beschränken sich in der Regel auf Testamente und Minderjährige. Den Erbschein beantragen Sie beim deutschen Nachlassgericht.
Lesen Sie auch
- Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden
- Pflichtteil in Deutschland und «legittima» in Italien
- Doppelte Staatsangehörigkeit Italien und Deutschland
Offizielle Quellen
Eingesehene Seiten von Behörden; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Texte.
- Italienisches Außenministerium: Dienste für Italiener im Ausland (AIRE, Erbfälle, Personenstand)
- Italienische Botschaft Berlin: Leitfäden zu konsularischen Diensten und zum Erbfall
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)
Kontakt
Die Kanzlei sitzt in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das Erstgespräch kann per Videoanruf stattfinden.
Informationstext, erstellt mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino.