Aktualisiert am 16. Oktober 2026
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Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, den das deutsche Recht engen Angehörigen zusichert, die im Testament übergangen werden. Nach dem Leitfaden der italienischen Botschaft in Berlin beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch. Die italienische «legittima» schützt Ehegatten, Kinder und Eltern und erlaubt eine Klage auf das Vermögen. Welche Regel gilt, hängt vom anwendbaren Erbrecht ab.
Den Überblick finden Sie im Leitfaden Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden.
In diesem Artikel
- Zwei verschiedene Systeme
- Warum das anwendbare Recht zählt
- Praktische Schritte
- Häufiger Fall
- Die beste Lösung für Sie
- Häufige Fragen
- Offizielle Quellen
Zwei verschiedene Systeme
Pflichtteil (Deutschland). Er steht Übergangenen zu. Es ist ein Geldanspruch: Der Berechtigte wird nicht Miteigentümer des Nachlasses. Besteht der Nachlass vor allem aus einem Haus, müssen die Erben eventuell verkaufen, um zu zahlen. Wer genau berechtigt ist und wie die Summe berechnet wird, ist im Einzelfall zu prüfen.
«Legittima» (Italien). Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatte, Kinder und Eltern. Die Quoten regelt das italienische Zivilgesetzbuch. Der verletzte Berechtigte kann auf Herabsetzung klagen («azione di riduzione»). Das heißt: Er verlangt vom Gericht, dass Verfügungen gekürzt werden, die den frei verfügbaren Teil überschreiten. Der Botschaftsleitfaden nennt eine Frist von zehn Jahren ab dem Erbfall. Die Frist ist im Einzelfall zu prüfen.
Warum das anwendbare Recht zählt
Lebte der Verstorbene in Deutschland, gilt in der Regel deutsches Recht und damit der Pflichtteil. Hat er im Testament italienisches Recht gewählt, gilt die «legittima». Die Wahl ändert, wer was verlangen kann. Siehe den Artikel Erbschaft eines in Deutschland lebenden Italieners: Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis.
Auch der Pflichtteil unterliegt Verjährungsfristen. Danach lässt sich der Anspruch nicht mehr durchsetzen. Warten Sie nicht ab, sondern lassen Sie die Frist früh prüfen.
Praktische Schritte
- Familie erfassen: Ehegatte, Kinder, Eltern, Kinder aus früherer Ehe.
- Testament suchen und auf eine Rechtswahl prüfen.
- Vermögen auflisten in Deutschland und Italien, mit geschätztem Wert.
- Klären, wer übergangen wurde und welchen Anspruch er hat.
- Schriftlich mit Zugangsnachweis an die Erben oder den Testamentsvollstrecker wenden, ohne Fristen zu versäumen.
- Steuerliche Folgen mit einem Steuerberater besprechen.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Eine Italienerin lebt in Köln. Im Testament setzt sie den Sohn als Alleinerben ein und übergeht die Tochter. Sie besitzt ein Haus in Kampanien. Die Tochter fragt, ob sie «ihren Teil des Hauses» zurückbekommt. Nach deutschem Recht hätte sie in der Regel einen Geldanspruch, kein Eigentum. Nach italienischem Recht könnte sie dagegen auf Herabsetzung klagen. Es hängt davon ab, welches Recht die Erbfolge regelt.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Vorher: Prüfen Sie im Testament, ob italienisches Recht gewählt wurde, und erfassen Sie die Familie.
Nachher: Nach deutschem Recht ist der Pflichtteil in der Regel ein Geldanspruch. Nach italienischem Recht kann der verletzte Berechtigte auf Herabsetzung klagen.
Wenn Stelle oder Gegenseite nicht mitwirkt: Reagieren die Erben nicht, schreiben Sie mit Zugangsnachweis und lassen Sie die Fristen sofort prüfen.
Meist sinnvoll: Meist sinnvoll ist zuerst die Klärung des anwendbaren Rechts, weil es entscheidet, ob nur ein Geldanspruch besteht oder eine Klage auf das Vermögen möglich ist.
Das sollten Sie sofort tun
- Erfassen Sie Ehegatte, Kinder, Eltern und Kinder aus früherer Ehe.
- Besorgen Sie das Testament und prüfen Sie eine Rechtswahl.
- Listen Sie das Vermögen in Deutschland und Italien mit geschätztem Wert auf.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Sammeln Sie das Testament, die Familiendaten und die Vermögensliste mit einer Wertschätzung.
- Lassen Sie mit der Kanzlei das anwendbare Recht und die Fristen prüfen, auch die des Pflichtteils.
- Bereiten Sie für das Videogespräch eine Übersicht der Angehörigen vor: wer übergangen wurde, wer Erbe ist.
Häufige Fragen
Gibt der Pflichtteil einen Anteil am Haus?
Nein. Nach dem Leitfaden der Botschaft ist er ein Geldanspruch, kein Anteil am Vermögen.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Botschaftsleitfaden nennt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt von Familie und Vermögen ab.
Wer ist in Italien pflichtteilsberechtigt?
Ehegatte, Kinder und Eltern.
Wie lange kann man in Italien auf Herabsetzung klagen?
Der Botschaftsleitfaden nennt zehn Jahre ab dem Erbfall. Prüfen Sie die Frist im Einzelfall.
Kann ich italienisches Recht wählen?
Ja, durch ausdrückliche Erklärung im Testament, nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012.
Lesen Sie auch
- Italiener in Deutschland: Rechtsleitfaden
- Erbschaft eines in Deutschland lebenden Italieners: Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
- Doppelte Staatsangehörigkeit Italien und Deutschland
Offizielle Quellen
Eingesehene Seiten von Behörden; maßgeblich sind stets die aktuellen amtlichen Texte.
- Italienische Botschaft Berlin: Leitfäden zu konsularischen Diensten und zum Erbfall
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)
Kontakt
Die Kanzlei sitzt in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das Erstgespräch kann per Videoanruf stattfinden.
Informationstext, erstellt mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz. Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino.