Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Für den Zugriff auf ein Schweizer Konto einer verstorbenen Person verlangt die Bank in der Regel einen Erbschein der kantonalen Behörde. Wissen Sie nicht, wo das Konto liegt, gibt es eine Suche beim Schweizerischen Bankenombudsman. Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate.
Dieser Text gehört zum Ratgeber Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber.
In diesem Artikel
Zuerst: annehmen oder ausschlagen
In der Schweiz teilen Sie die Ausschlagung innert drei Monaten schriftlich per eingeschriebenem Brief der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz mit. Wer Nachlassgegenstände an sich nimmt oder über die einfache Verwaltung hinaus handelt, verliert das Recht zur Ausschlagung. Bei Verdacht auf Schulden können Sie innert eines Monats, nachdem Sie vom Tod erfahren haben, ein öffentliches Inventar verlangen.
Heben Sie deshalb kein Geld ab, bevor Sie entschieden haben.
Der Erbschein
Der Erbschein zeigt, wer erbberechtigt ist. Die zuständige Behörde ist je nach Kanton verschieden. Nötig sind der Todesschein, ein Nachweis der Erbberechtigung (zum Beispiel Testament oder Auszug aus dem Zivilstandsregister) und der Nachweis, dass niemand ausgeschlagen hat. Schon einfache Abklärungen dauern mehrere Wochen. Die Kosten hängen vom Fall ab.
Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, beantragt man den Erbschein erst nach der offiziellen Eröffnung.
Wenn Sie die Bank nicht kennen
Eine Suche beim Schweizerischen Bankenombudsman ist jederzeit für Vermögen ohne Kontakt möglich. Sie brauchen Unterlagen, die Ihren Anspruch belegen. Für Vermögen ohne Kontakt seit 60 Jahren oder mehr, über 500 Franken, veröffentlichen die Banken eine Liste auf dormantaccounts.ch.
Italien: Erklärungen und Unterlagen
Italienische Erben müssen klären, was in Italien zu erklären ist: die Erbschaftserklärung und, bei Auslandskonten, Meldepflichten. Fristen und Formulare klären Sie vorher mit einem Steuerberater oder mit der italienischen Steuerbehörde.
Hat die verstorbene Person nicht alles in der Schweiz versteuert, sieht der Bund für Erben eine vereinfachte Nachbesteuerung vor. Sie muss ohne Verzug und mit voller Mitwirkung beantragt werden und betrifft die letzten drei Steuerperioden vor dem Tod. Das ist Schweizer Steuerrecht: Dafür braucht es eine Steuerberatung in der Schweiz.
Die konkreten Schritte
- Todesschein besorgen bei der Schweizer Gemeinde und beim Konsulat fragen, wie er in Italien eingetragen wird.
- Konto nicht anrühren.
- Bank und Kontonummern suchen in Unterlagen, Auszügen und Post.
- Entscheiden: annehmen, ausschlagen oder Inventar innert der Fristen.
- Erbschein beantragen bei der kantonalen Behörde.
- Erbschein der Bank vorlegen, mit den Ausweisen der Erben.
- Pflichten in Italien klären, mit einem Steuerberater und für die rechtliche Seite mit uns.
Häufiger Fall · Ein Problem, das oft vorkommt
Eine Frau aus Neapel erfährt nach dem Tod ihres in Bern lebenden Vaters, dass er ein Konto bei einer Schweizer Bank hatte. Der Bruder will das Geld sofort abheben und teilen. Niemand hat entschieden, ob das Erbe angenommen wird. Ob es Schulden gibt, ist unbekannt. Vor jeder Überweisung müssen die Dreimonatsfrist beachtet und der Erbschein beschafft werden.
Häufiger Fall, allgemein beschrieben: Namen, Orte und Details beziehen sich nicht auf reale Personen oder Akten.
Die beste Lösung für Sie
Bevor Sie Geld bewegen. Der beste Weg ist, das Konto nicht anzurühren und zu entscheiden, ob Sie annehmen, ausschlagen oder ein Inventar verlangen. Meist lohnt sich das, weil man bei Handlungen über die einfache Verwaltung hinaus das Recht zur Ausschlagung verliert.
Nach der Entscheidung. Man beantragt den Erbschein bei der kantonalen Behörde und legt ihn der Bank mit den Ausweisen der Erben vor. Meist dauert das einige Wochen.
Wenn Sie die Bank nicht kennen oder die Bank nicht mitwirkt. Eine Suche beim Schweizerischen Bankenombudsman ist jederzeit möglich. Sie brauchen Unterlagen, die Ihren Anspruch belegen.
Das sollten Sie sofort tun
- Heben Sie kein Geld ab und teilen Sie keine Beträge.
- Notieren Sie die Fristen: drei Monate für die Ausschlagung, ein Monat für das öffentliche Inventar.
- Suchen Sie Bank und Kontonummern in Unterlagen, Auszügen und Post.
Kein Weg garantiert ein Ergebnis.
Mehr dazu: Rechtsratgeber der Kanzlei Studio Legale Fiorentino.
Wie Rechtsanwalt Fiorentino Sie begleiten kann
- Einigen Sie sich unter den Erben, dass niemand vor dem Entscheid über Annahme oder Ausschlagung Geld abhebt.
- Sammeln Sie Todesschein, Nachweis der Verwandtschaft (oder Testament) und Ausweise der Erben, bevor Sie den Erbschein beantragen.
- Klären Sie, welche Pflichten in Italien bestehen, mit einem Steuerberater und für die rechtliche Seite mit uns.
Häufige Fragen
Gibt mir die Bank Auskunft über das Konto?
In der Regel verlangt sie zuerst den Erbschein.
Wie lange dauert es?
Einige Wochen, auch bei einfachen Fällen.
Was passiert, wenn ich nicht innert drei Monaten ausschlage?
Die Frist ist kurz. Ist sie abgelaufen oder läuft sie bald ab, prüfen Sie Ihren Fall sofort bei der kantonalen Behörde oder mit uns.
Kann ich vergessene Konten suchen?
Ja, über den Schweizerischen Bankenombudsman, mit Unterlagen, die Ihren Anspruch belegen.
Teilen die Erben die Kosten?
Das hängt vom Fall ab und ist ebenfalls zu prüfen.
Offizielle Quellen
Seiten offizieller Stellen, am 16. Oktober 2026 eingesehen.
- ch.ch – Ein Erbe annehmen oder ausschlagen – drei Monate, ein Monat, Verlust des Rechts zur Ausschlagung
- ch.ch – In der Schweiz einen Erbschein beantragen – Unterlagen, Dauer, Testament
- swissbanking.ch – Dormant assets – Suche über den Bankenombudsman, dormantaccounts.ch (auf Englisch)
- efd.admin.ch – Vereinfachte Erben-Nachbesteuerung – letzte drei Steuerperioden, ohne Verzug
Weiterlesen
- Italiener in der Schweiz: Rechtsratgeber (gesamter Ratgeber)
- Erbschaft eines in der Schweiz wohnhaften Italieners mit Vermögen in Italien
- Schweizer Bürgerrecht und Doppelbürgerschaft für Italiener
Die Kanzlei
Die Kanzlei ist in Neapel (Piazza Giovanni Bovio 22 und Via Monte di Dio 14) und arbeitet in ganz Italien; das erste Gespräch kann per Videoanruf stattfinden. Für eine Beratung: WhatsApp oder Telefon 347 5264190.
Informationstext, mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Autor: Rechtsanwalt Renato Giuseppe Fiorentino
Aktualisiert am 16. Oktober 2026