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Pflichtteil in Italien: Wem steht ein Teil des Nachlasses zwingend zu – und was bedeutet das für Testament und Schenkungen?

Das italienische Recht behält Ehegatten, Kindern und, ohne Kinder, den Eltern einen Teil des Nachlasses vor. Quoten, Schenkungen, Reform 2025 und Fristen.

Erbrecht und Schenkungen · Ratgeber für internationale Mandanten

Pflichtteil in Italien: Wem steht ein Teil des Nachlasses zwingend zu – und was bedeutet das für Testament und Schenkungen?

RFAvv. Renato Giuseppe Fiorentino – Italienischer Rechtsanwalt (avvocato), Rechtsanwaltskammer Neapel·Veröffentlicht am 5. Oktober 2026·Aktualisiert am 5. Oktober 2026·6 Min. Lesezeit

Nach italienischem Recht kann man nicht frei über den gesamten Nachlass verfügen. Ein Teil, die legittima (Pflichtteil oder Noterbteil), steht kraft Gesetzes dem Ehegatten, den Kindern und, nur wenn keine Kinder vorhanden sind, den Eltern zu. Wird dieser Teil durch ein Testament oder durch Schenkungen zu Lebzeiten verletzt, kann der Berechtigte ihn mit der Herabsetzungsklage (azione di riduzione) zurückfordern, in der Regel innerhalb von zehn Jahren.

Aus der Praxis der Kanzlei

In der erbrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei wird der Pflichtteil meist dann zum Thema, wenn ein Elternteil einem Kind bereits zu Lebzeiten eine Wohnung oder Geld geschenkt hat. Vor jeder Forderung rekonstruiert die Kanzlei das Gesamtbild: Nachlass, Schulden und alle früheren Schenkungen, ausgehend von den notariellen Urkunden und den Bankunterlagen.

In 30 Sekunden

Pflichtteilsberechtigt sind in Italien der Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner), die Kinder und, ohne Kinder, die Eltern. Geschwister nicht. Die Quoten reichen je nach Familienlage von einem Drittel bis zu zwei Dritteln des Nachlasses. Schenkungen zu Lebzeiten werden bei der Berechnung hinzugerechnet. Ein Testament, das den Pflichtteil missachtet, ist nicht nichtig, kann aber auf Verlangen des Berechtigten herabgesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Art. 536-564 ital. ZGB (Codice civile)Art. 540 ital. ZGBArt. 556 ital. ZGBArt. 458 ital. ZGBGesetz Nr. 182/2025Art. 5 GvD 28/2010EU-Erbrechtsverordnung 650/2012

Wer ist in Italien pflichtteilsberechtigt?

Art. 536 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice civile) nennt die Personen, denen das Gesetz einen Teil des Nachlasses vorbehält (legittimari):

Der Ehegatte oder der Partner einer italienischen eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die Kinder und an ihrer Stelle deren Abkömmlinge.
Die Eltern und weiteren Vorfahren, aber nur, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.

Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Sie erben ohne Testament, wenn keine näheren Angehörigen vorhanden sind, können aber durch Testament ganz ausgeschlossen werden.

Wie hoch sind die Quoten?

Die Quoten hängen davon ab, welche Berechtigten den Erblasser überleben (Art. 537-544 ital. ZGB). Der Rest ist der frei verfügbare Teil.

Wer überlebtPflichtteil
Nur EhegatteDie Hälfte für den Ehegatten
Ein Kind, kein EhegatteDie Hälfte für das Kind
Zwei oder mehr Kinder, kein EhegatteZwei Drittel, zu gleichen Teilen
Ehegatte und ein KindJe ein Drittel
Ehegatte und zwei oder mehr KinderEin Viertel für den Ehegatten, die Hälfte für die Kinder zusammen
Nur Eltern (kein Ehegatte, keine Kinder)Ein Drittel für die Eltern
Ehegatte und Eltern (keine Kinder)Die Hälfte für den Ehegatten, ein Viertel für die Eltern

Die Familienwohnung

Zusätzlich zum Pflichtteil hat der überlebende Ehegatte das Wohnrecht an der Familienwohnung und das Nutzungsrecht an deren Einrichtung, wenn sie dem Erblasser oder beiden Ehegatten gehörten (Art. 540 Abs. 2 ital. ZGB).

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Lage? Sie können der Kanzlei Ihre Unterlagen zur Prüfung senden, auch aus dem Ausland.

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Anders als in Deutschland?

Wer das deutsche Pflichtteilsrecht kennt, sollte nicht davon ausgehen, dass es in Italien genauso funktioniert. In Italien ist der Pflichtteil ein Noterbrecht: Mit der erfolgreichen Herabsetzungsklage wird der Berechtigte am Nachlass beteiligt, Testament und Schenkungen werden ihm gegenüber im erforderlichen Umfang unwirksam. Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Pflichtteil dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Bei Schenkungen von Immobilien hat sich Italien diesem Modell seit der Reform von 2025 angähnert (siehe unten).

Werden Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt?

Ja. Nach Art. 556 ital. ZGB wird der Nachlass rechnerisch rekonstruiert: Wert der beim Tod vorhandenen Güter, abzüglich der Schulden, zuzüglich des Werts der Schenkungen zu Lebzeiten. Auf diese Summe werden die Quoten berechnet.

Deshalb kann ein Elternteil, der einem Kind vor Jahren eine Wohnung geschenkt hat, den anderen Kindern beim Tod einen Anspruch hinterlassen, auch wenn das Testament alle gleich behandelt.

Was kann der Berechtigte tun?

Das Mittel ist die Herabsetzungsklage (Art. 553-564 ital. ZGB).

1
Zuerst werden die testamentarischen Verfügungen herabgesetzt, die Schenkungen erst danach, beginnend mit der jüngsten (Art. 555 und 559).
2
Der Berechtigte muss sich anrechnen lassen, was er selbst vom Erblasser durch Schenkung oder Vermächtnis erhalten hat (Art. 564).
3
Die Klage verjährt in zehn Jahren. Für testamentarische Verfügungen beginnt die Frist nach den Vereinigten Zivilsenaten des Kassationshofs (Urteil Nr. 20644/2004) mit der Annahme der Erbschaft durch den testamentarischen Erben.
4
Vor der Klage ist bei Erbstreitigkeiten ein Mediationsverfahren vorgeschrieben (Art. 5 GvD 28/2010).

Was hat sich 2025 bei verschenkten Immobilien geändert?

Das Gesetz Nr. 182 vom 2. Dezember 2025 (Art. 44) hat die Art. 561 und 563 ital. ZGB mit Wirkung vom 18. Dezember 2025 geändert:

  • die Herabsetzung einer Schenkung wirkt nicht mehr gegen Dritte, die die Immobilie vom Beschenkten gekauft haben;
  • Hypotheken und andere Belastungen des Beschenkten bleiben wirksam;
  • der Berechtigte erhält einen Geldanspruch gegen den Beschenkten, soweit zur Wiederherstellung seines Pflichtteils erforderlich.

Die neuen Regeln gelten für Erbfälle ab dem 18. Dezember 2025. Für frühere Erbfälle gilt das alte Recht nur, wenn bis zum 18. Juni 2026 eine Herabsetzungsklage oder ein förmlicher Widerspruch zugestellt und eingetragen worden war.

Kann man den Pflichtteil vermeiden?

Nicht durch Vereinbarung zu Lebzeiten: Das italienische Recht verbietet Verträge über einen künftigen Nachlass, auch den Verzicht eines Kindes auf seinen künftigen Pflichtteil (Art. 458 ital. ZGB).

Bei grenzüberschreitenden Familien gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt des Todes; man kann aber das Recht des Staates wählen, dem man angehört (Verordnung (EU) Nr. 650/2012, Art. 21 und 22). Ob eine solche Wahl den italienischen Pflichtteil im Einzelfall berührt, ist eine heikle Frage, die anhand der Unterlagen geprüft werden muss.

Häufige Fragen

FKann ich in Italien ein Kind enterben?

AEin Testament kann einem Kind weniger als den Pflichtteil oder nichts hinterlassen, das Kind kann den Pflichtteil aber mit der Herabsetzungsklage zurückfordern. Nur in engen Fällen, etwa bei Erbunwürdigkeit, verliert ein Kind seine Rechte.

FIst ein Testament, das den Pflichtteil verletzt, nichtig?

ANein. Es bleibt gültig und kann auf Verlangen des Berechtigten innerhalb der Frist herabgesetzt werden, aber nur soweit nötig.

FHaben Geschwister einen Pflichtteil?

ANein. Geschwister erben nur ohne Testament und ohne nähere Angehörige oder wenn sie im Testament bedacht sind.

FWie lange hat der Berechtigte Zeit?

AIn der Regel zehn Jahre. Der Fristbeginn kann je nach Testament oder Schenkung unterschiedlich sein, daher sollten die Daten früh geprüft werden.

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Kurz gesagt

Das italienische Recht behält dem Ehegatten, den Kindern und, ohne Kinder, den Eltern einen Teil jedes Nachlasses vor. Schenkungen zu Lebzeiten zählen mit. Ein Testament, das den Pflichtteil missachtet, bleibt gültig, kann aber in der Regel innerhalb von zehn Jahren herabgesetzt werden. Seit Dezember 2025 sind Käufer verschenkter Immobilien geschützt; der Berechtigte erhält stattdessen Geld vom Beschenkten.

Fragen zu einer Immobilie oder einer Erbschaft in Italien?

Jeder Fall muss anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden. Eine Reise nach Italien ist nicht nötig: Die Beratung erfolgt auch aus der Ferne, mit online übermittelten Unterlagen, per Telefon, WhatsApp oder Videogespräch. Das erste Gespräch findet auf Italienisch statt. Unterlagen in anderen Sprachen können eine beglaubigte Übersetzung erfordern. Persönliche Termine nach Vereinbarung in Neapel, Rom und Bari.

Stand der Informationen: 5. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Text mit Hilfe von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt und unter der Verantwortung von Avv. Renato Giuseppe Fiorentino am 5. Oktober 2026 geprüft.

Don't speak Italian? Automatic Italian–English translation

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  • The translated voice comes a few seconds late; translation lasts up to 90 minutes.
  • At the start we ask you to agree to have your voice translated.
  • It is an automatic tool and can make mistakes, especially with names, numbers and technical terms: if something is unclear, ask us to repeat. After the meeting you receive a written summary.
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Google Meet video call from a computer with automatic Italian–English translation. For translation, join from a computer.

Phone and WhatsApp calls are in Italian, without translation.

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Videogespräch mit Übersetzung Italienisch–Englisch

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